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Herzlich willkommen beim SoVD-Ortsverband Brinkum-Stuhr

Wir unterstützen und vertreten unsere Mitglieder in sozialen Ungerechtigkeiten. Gerade in der heutigen Zeit ist es sehr wichtig, einen starken und kompetenten Partner an seiner Seite zu haben.

Der SoVD hilft seinen Mitgliedern durch ein flächendeckendes Beratungsangebot und dabei, dass Sie die ihnen zustehenden Leistungen auch erhalten. Das beginnt bei der Antragstellung und reicht bis zur Vertretung vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit.

Als Mitglied erhalten Sie ihre persönliche SoVD-Card und damit profitieren Sie von den attraktiven Ermäßigungen unserer Kooperationspartner. Ich hoffe, dass Sie auf unseren Seiten die Informationen finden, die sie suchen.

Für Fragen und Anregungen stehen Ihnen meine Vorstandskollegen und ich gerne zur Verfügung!

Informationen über unsere Veranstaltungen finden sie hier.

Waltraud Schweers

1.  Vorsitzende

Wir suchen Verstärkung

Für die Pflege der Soldatengräber auf dem  Brinkumer Friedhof suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt ehrenamtliche Mitstreiter (m,w,d) 

Frühjahr-, Sommer-, Herbstbepflanzung!

Wer Interesse hat und gerne gestaltet und im Freien arbeitet, sollte sich melden unter Telefonnummer 0174-18 53 999. Gerne auch über WhatsApp oder E-Mail: wschw(at)gmx.de

Trotz Corona: Wir sind unter 0511 65610721 gerne für Sie da!

eit mehr als 100 Jahren ist der SoVD eine starke Gemeinschaft und zeichnet sich vor allem durch gelebtes Miteinander aus. Das gilt auch für Zeiten wie diese, in denen es wichtiger ist denn je, aufeinander zu achten. Deshalb sind selbstverständlich auch weiterhin für Sie da – per Mail und per Telefon. -> mehr

Mehr Menschen können durch Reform Leistungen erhalten SoVD-Rechner gibt Antworten: Habe ich Anspruch auf Wohngeld?

Hannover. Seit Anfang des Jahres haben mehr Menschen als bisher Anspruch auf Wohngeld. Für viele stellt sich die Frage, ob das auch auf sie zutrifft und wie hoch die Leistung eventuell sein könnte. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen berät nicht nur persönlich rund um das Thema, sondern stellt mit dem Wohngeld-Rechner auch ein Instrument zur Verfügung, mit dem die Höhe selbstständig und individuell berechnet werden kann.

Habe ich Anspruch auf Wohngeld? Wenn ja, wie hoch könnte es sein? Diese Fragen beantwortet der SoVD in seinen 50 Beratungszentren in Niedersachsen und ab sofort auch mit seinem Wohngeld-Rechner. „Anhand weniger Fragen zum Einkommen, der Miete und der Anzahl der Haushaltsmitglieder ermittelt unser Rechner unkompliziert, ob die Leistung überhaupt infrage kommt“, erläutert Bernhard Sackarendt, Landesvorsitzender des SoVD in Niedersachsen. Ein weiterer Vorteil: Nach der Beantwortung der Fragen kann auch gleich ein formloser Antrag auf Wohngeld gestellt werden.

Durch die Reform des Wohngelds haben seit dem 1. Januar mehr Menschen als bisher Anspruch auf die staatliche Leistung, wenn sie aufgrund ihres geringen Einkommens Probleme haben, ihre Miete zu zahlen. „Auch, wer bislang kein Wohngeld bezogen hat, sollte deshalb jetzt überprüfen, ob es für sie*ihn nicht doch infrage kommt“, rät Sackarendt. Da die Berechnung jedoch ziemlich kompliziert sei, sollte man sich definitiv Unterstützung holen. „Entweder durch den Rechner oder durch eine persönliche Beratung bei uns“, so der Landesvorsitzende.

Der Wohngeld-Rechner ist auf der SoVD-Internetseite unterwww.sovd-nds.de abrufbar. Dort finden Betroffene auch das SoVD-Beratungszentrum ganz in ihrer Nähe.

SoVD informiert zu Regelung für Pflegebedürftige und Pflegepersonen Gilt Pflegegeld als Einkommen bei Sozialleistungsbezug?

Sulingen / Syke. Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf Pflegegeld. Erhalten sie zusätzlich Sozialleistungen, deren Gewährung vom Einkommen abhängt, müssen sie sich aber keine Sorgen machen. Denn: Pflegegeld wird nicht angerechnet das gilt auch für Pflegepersonen mit Sozialleistungsbezug. Was Betroffene hierzu wissen sollten, erklärt der Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke.

Werden Pflegebedürftige zu Hause zum Beispiel von Angehörigen gepflegt und haben einen Pflegegrad von mindestens 2, erhalten sie Pflegegeld. Diese Leistung wird Betroffenen zur Verfügung gestellt, um damit einer ihm*ihr nahestehenden Person eine Zuwendung zu zahlen, wenn diese Pflegeaufgaben übernehmen. Beziehen Pflegebedürftige zudem Grundsicherung, Sozialhilfe oder Hartz IV beziehungsweise Bürgergeld, gilt: Das Pflegegeld wird nicht auf das Einkommen angerechnet. Da sie ansonsten gegenüber anderen Pflegepersonen schlechter gestellt würden, trifft dies außerdem auf Pflegepersonen zu, die Sozialleistungen bekommen. „Diese sozialrechtliche Ausnahme ist allerding nur in Fällen gültig, in denen die Pflegeperson nicht im Rahmen eines Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisses für die pflegebedürftige Person tätig wird“, informiert SoVD-Beraterin Manuela Schumacher.

Für weitere Fragen rund um das Thema Pflege stehen die Beraterinnen des SoVD in Sulingen und Syke gerne zur Verfügung. Die SoVD-Beratungszentren sind unter info.sulingen(at)sovd-nds.de  bzw. info.syke(at)sovd-nds.de oder das Mitglieder-Service-Telefon: 0511-65610720 erreichbar.

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SoVD in Niedersachsen ist „Verband des Jahres “Für Kampagne „Wie groß ist dein Armutsschatten?“ ausgezeichnet

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen ist von der Deutschen Gesellschaft für Verbandsmanagement (DGVM) als Verband des Jahres 2022 ausgezeichnet worden. In der Kategorie „Interessenvertretung und Kommunikation“ gewann der größte Sozialverband des Landes den Preis für seine Kampagne „Wie groß ist dein Armutsschatten?“.

Armut und Armutsgefährdung in allen Facetten ist für den SoVD ein zentrales und brennendes Thema. Mit der Kampagne und den damit verbundenen zahlreichen Aktionen – vor Ort in ganz Niedersachsen und digital auf seinen Social-Media-Kanälen – hat er die Probleme in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Ziel war es dabei, potenziell Betroffenen zu verdeutlichen, dass auch sie möglicherweise ein Armutsrisiko haben. Mit seinen Forderungen hat Niedersachsens größter Sozialverband den Stein ins Rollen gebracht und den nötigen Druck auf die Politik aufgebaut.

Die DGVM-Jury lobte, dass der SoVD mit dem neuen Begriff „Armutsschatten“ einen guten Weg gefunden habe, um das Thema Armut dauerhaft in der Öffentlichkeit zu verankern und sichtbar zu machen. Die innovative Verknüpfung und Abstimmung von Veranstaltungen sowie analogen und digitalen Medien – vor allem der durchdachte Einsatz von Social Media –, beeindruckte die Jury besonders. Damit sei es gelungen, die Kommunikationskraft bedeutend zu erhöhen. „Wir freuen uns sehr, dass wir von der DGVM als Verband des Jahres ausgezeichnet wurden, denn die Themen Armut und Armutsgefährdung sind derzeit wichtiger denn je und können gar nicht genug Aufmerksamkeit bekommen“, sagt SoVD-Landesgeschäftsführer Dirk Swinke.

Die DGVM verleiht die Auszeichnung seit 1997 an Verbände für herausragende Leistungen im Verbandsmanagement. Der Preis steht für Leistungen, die sich vom Durchschnitt deutlich abheben und Verbänden Beispiel sein können, neue Wege zu gehen.

Bildunterschrift: Katharina Lorenz, Leiterin der Abteilung Sozialpolitik, Dirk Kortylak,

stellvertretender Geschäftsführer des SoVD in Niedersachsen, und Stefanie Jäkel, Landespressesprecherin des SoVD, (v.l.) nahmen die Auszeichnung entgegen. Foto: Boris Trenkel,

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Tipps für Leistungsbeziehende und Menschen ohne aktuelle Leistungsberechtigung Energiekosten: Was man bei Hartz IV, Grundsicherung und Wohngeld beachten muss

Sulingen/Syke. Die Energiekosten steigen rasant. Nachforderungen bei den Jahresabrechnungen werden an der Tagesordnung sein. Was Sozialleistungsbeziehende und auch Menschen, die aktuell keinen Anspruch auf Leistungen haben, sozialrechtlich beachten sollten, darüber informiert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke.

Hartz-IV-Empfänger*innen und Personen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, erhalten grundsätzlich die Heizkosten von den Leistungsträgern erstattet. Dazu zählt auch die Befüllung von Tanks mit Öl, Gas, Pellets, Holz oder anderen Brennstoffen. Wegen der gestiegenen Energiekosten werden nun jedoch viel höhere Heizkosten und Nachforderungen bei den Jahresabrechnungen erwartet als gewohnt. Für diese Mehrkosten müssen Empfänger*innen von Grundsicherung im Monat der Fälligkeit einen entsprechenden Antrag beim Sozialamt stellen. „Wird der Antrag nicht im Monat der Fälligkeit gestellt, sondern früher oder später, kann es sein, dass die Menschen das Geld dann nicht mehr erhalten und auf den Kosten sitzen bleiben“, weiß Manuela Schumacher, SoVD-Beraterin in Sulingen.

Aber auch Menschen, die derzeit keine Sozialleistungen beziehen, weil sie zum Beispiel zu viel Einkommen haben, sollten wachsam sein. „Dieser Personenkreis könnte jetzt durch die hohen Energiekosten erstmalig einen Leistungsanspruch oder einen einmaligen Anspruch auf Kostenübernahme der Nachforderung haben und erhält dann ebenfalls finanzielle Unterstützung. Das bezieht sich auf Hartz IV, Grundsicherung, aber auch auf Wohngeld“, so Schumacher. Beim Wohngeld kann dieser Anspruch übrigens auch für Wohnungs- oder Hauseigentümer*innen mit kleinem Einkommen gelten, wie zum Beispiel für Rentner*innen. Auch hier gilt, dass der Antrag im Monat der Fälligkeit eingereicht werden muss.

Bei Fragen zu Hartz IV, Grundsicherung oder Wohngeld helfen die Beraterinnen des SoVD in Sulingen und Syke gerne weiter. Sie können unter  info.sulingen(at)sovd-nds.de bzw. info.syke(at)sovd-nds.de oder das Mitglieder-Service-Telefon: 0511-65610720 kontaktiert werden.

Sozialverband Deutschland
Kreisverband Diepholz

Manuela Schumacher

Finanzminister Christian Lindner stellt geplantes Inflationsausgleichgesetz vor. SoVD kritisiert mangelnde Hilfen für Arme.SoVD: Geplante Steuersenkungen helfen Bedürftigen nicht

Viele Menschen spüren die Inflation in ihrem Geldbeutel. Sie müssen sich einschränken und blicken mit Sorge auf Herbst und Winter. Sie fürchten dann buchstäblich im Kalten und Dunkeln zu sitzen, weil sie sich eine warme Wohnung nicht mehr leisten können. - zum Artikel

Politik muss für mehr Psychotherapieplätze und kürzere Wartezeiten sorgen SoVD fordert: Menschen mit psychischen Problemen brauchen bessere Versorgung

Hannover. Die Versorgung von Patient*innen mit Depressionen ist in Niedersachsen unzureichend. Das zeigt eine aktuelle Studie der Krankenkasse AOK. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) Niedersachsen sieht damit seine Erfahrungen aus der täglichen Sozialberatung bestätigt und fordert ein schnelles Handeln von der Politik, um den Betroffenen die Hilfe zukommen zu lassen, die sie benötigen.

Für ihre Studie hat die AOK in Niedersachsen die Daten von mehr als 285.000 Personen

ausgewertet. Das Ergebnis: Menschen mit Depressionen sind in Niedersachsen nur mangelhaft versorgt. Der SoVD betrachtet diese Entwicklung mit großer Sorge. „Unsere Beratung zeigt: Immer mehr Menschen haben mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen und können nicht arbeiten“, erläutert Bernhard Sackarendt, Landesvorsitzender des SoVD in Niedersachsen. Dass bedeute, dass auch die Zahl derjenigen, die eine Erwerbsminderungsrente aufgrund einer psychischen

Erkrankung erhalten, steige.

Aus Sicht des größten Sozialverbands in Niedersachsen werde sich das Problem aufgrund der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden psychischen Folgen weiter verschärfen. Deshalb müsse die Politik dringend handeln. „Wir fordern schon seit Langem eine bessere Versorgung mit Psychotherapie-Plätzen. Es kann nicht sein, dass Betroffene mehrere Monate auf einen

Therapieplatz warten müssen“, kritisiert Sackarendt. Bislang gebe es bei der Problematik aber noch viel zu wenig Bewegung. „Wenn weiterhin nichts passiert, werden immer mehr Menschen mit psychischen Problemen zu kämpfen haben und möglicherweise dauerhaft nicht mehr in ihrem Job arbeiten können“, warnt der niedersächsische SoVD-Chef.

Sozialverband Deutschland
Landesverband Niedersachsen e.V.

Stefanie Jäkel | Landespressesprecherin

Herschelstraße 31 · 30159 Hannover

Tel. 0511 70148-69                                             stefanie.jaekel(at)sovd-nds.de

Mobil 0174 94 165 04                                         www.sovd-nds.d

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SoVD: Taxi-Zuschlag diskriminiert Rollstuhlfahrer*innen

Immer mehr Kommunen in Niedersachsen beschließen aufgrund der gestiegenen Preise eine neue Gebührenordnung für Taxifahrten. Oft beinhaltet diese auch einen zusätzlichen Aufschlag für Rolli-Fahrer*innen. Der SoVD ist empört über die Vorhaben. Menschen mit Behinderung werden so massiv benachteiligt. Mehr

Umzug unbedingt bei „Renten Service“ der Deutschen Post melden

Rentner*innen sollten nach einem Umzug ihre neue Anschrift unbedingt dem "Renten Service" melden. Denn: Der Dienstleister der Deutschen Post ist im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung für die Rentenauszahlung zuständig. Liegt keine aktuelle Adresse vor, werden die Zahlungen gestoppt. Der SoVD hat alle wichtigen Informationen. Mehr

Behinderung: Mehrkosten für Urlaub erstatten lassenSozialhilfeträger kann Kosten für notwendige Begleitpersonen übernehmen

Sulingen / Syke. Sind Menschen mit Behinderung bei einer Urlaubsreise auf eine Begleitperson angewiesen, können sie sich die daraus entstehenden Mehrkosten unter bestimmten

Voraussetzungen als Teilhabeleistung vom Sozialhilfeträger erstatten lassen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke informiert zu diesem Thema.

Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts haben Menschen mit Behinderung unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich Mehrkosten einer Urlaubsreise erstatten zu lassen. Übernommen werden Kosten, die dadurch entstehen, dass Betroffene auf eine Begleitperson angewiesen sind. „Wichtig ist hier, dass die Regelung ausschließlich für solche zusätzlichen, nicht vermeidbaren Kosten gilt, die aufgrund einer Behinderung entstehen. Betroffenen wird also nicht die gesamte Urlaubsreise zurückerstattet“, verdeutlicht SoVD-Beraterin Manuela Schumacher in diesem Zusammenhang. Dabei gilt beispielsweise ein einwöchiger Erholungsurlaub einmal im Jahr als angemessen. Übernommen werden die sogenannten Eingliederungshilfeleistungen vom Sozialhilfeträger, um Betroffenen mehr Teilhabe zu ermöglichen.

„Wir begrüßen es sehr, dass die Entscheidung des Bundessozialgerichts den neugefassten Behinderungsbegriff und damit die Teilhabe von Menschen mit Behinderung stärkt“, so Schumacher. Urlaubsreisen würden demnach als ein legitimes Teilhabebedürfnis im Rahmen der Freizeitgestaltung verstanden werden.

Bei weiteren Fragen und Unterstützungsbedarf stehen die Berater*innen des SoVD in Sulingen und Syke unter info.sulingen@sovd-nds.de, bzw.  info.syke@sovd-nds.de oder über das Mitglieder-Service-Telefon: 0511-65610720 zur Verfügung.

Mit rund 280.000 Mitgliedern insgesamt ist der SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V. der größte Sozialverband des Landes. Er ist gemeinnützig, überparteilich und konfessionell unabhängig. In rund 60 niedersächsischen Beratungszentren steht er seinen Mitgliedern bei Themen wie Rente, Pflege, Hartz IV, Behinderung, Gesundheit und Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht kompetent zur Seite, vertritt sie gegenüber Politik, Behörden und vor den Sozialgerichten.

Sozialverband Deutschland
Kreisverband Diepholz

Manuela Schumacher

Lange Str. 4 a - 27232 Sulingen

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Pflegende Angehörige sind unfallversichertBei Verletzungen stehen Betroffenen Leistungen der Unfallversicherung zu

Sulingen / Syke. Unfälle passieren schnell. Ob unglücklich gestürzt und den Arm gebrochen oder beim Umlagern den Rücken verletzt: Unter bestimmten Voraussetzungen sind pflegende Angehörige automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung versichert, wenn etwas im Zusammenhang mit ihrer Pflegetätigkeit passiert das gilt auch für Wegstrecken vom beziehungsweise zum Pflegeort. Wichtige Voraussetzung: Der*die pflegende Angehörige ist bei der Pflegekasse als Pflegeperson gemeldet. Was es darüber hinaus zu beachten gibt, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke.

Verletzen sich pflegende Angehörige bei Tätigkeiten, die direkt etwas mit der pflegebedürftigen Person zu tun haben, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitsunfall gelten. Dann stehen ihnen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu. „Abgedeckt sind sowohl klassische Pflegetätigkeiten als auch Haushaltsaufgaben, die für Pflegedürftige übernommen werden“, informiert SoVD-Beraterin Manuela Schumacher aus dem Beratungszentrum in Sulingen. Außerdem sind Wegstrecken von oder zum Wohnort versichert – zum Beispiel bei Besorgungen. Die Betroffenen müssen allerdings bei der Pflegekasse als Pflegeperson gemeldet sein.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person den Pflegegrad zwei oder höher zuerkannt bekommen hat. Zudem muss die häusliche Pflege an mindestens zwei Tagen in der Woche und im Umfang von insgesamt zehn Stunden geleistet werden. Haben pflegende Angehörige einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, sollten sie sich nach einem Unfall direkt an eine*n Arzt*Ärztin wenden und melden, dass er im Rahmen der häuslichen Pflege passiert ist. „Geben Mediziner*innen den Vorfall nicht an die

Unfallversicherung weiter, sollten Betroffene dies unbedingt selbst tun“, rät Schumacher. Erst dann könnten die Kosten für beispielsweise Behandlungen, Rehamaßnahmen oder Fahrtkosten übernommen werden. „In besonders schweren Fällen kann sogar ein Anspruch auf Rente bestehen“, fügt Schumacher hinzu.

Für Fragen hierzu oder zu weiteren Pflegethemen stehen die Beraterinnen des SoVD in Sulingen und Syke zur Verfügung. Kontakt aufgenommen werden kann unter info.sulingen(at)sovd-nds.de  bzw. info.syke(at)sovd-nds.deoder über das Mitglieder-Service-Telefon: 0511 – 65610720.

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SoVD spendet Herzkissen

Nach ihrem Motto, „Herzen, die von Herzen kommen“, hat die Nähgruppe des SoVD OV Brinkum - Stuhr 150 Herzkissen für Flüchtlingskinder an Frau Kasperczyk und Herrn Becker vom Flüchtlingsnetzwerk B5 in Stuhr-Brinkum überreicht. Die Kissen sollen zum Kuscheln aber auch zum Trösten sein. Das waschbare Füllmaterial wurde von Polster Mohr aus Siedenburg kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Nähgruppe sucht noch Unterstützung. Wer Lust am Nähen hat meldet sich bitte bei B. Winter Tel. 0421 89 09 91 oder bei K. Schweers Tel. 0421-80 42 67.

Schulmaterialien des SoVD

Die Themen des SoVD gehen alle an. Umso wichtiger ist es, früh mit ihnen in Berührung zu kommen. Der SoVD hat deshalb Materialien erarbeitet, die Behinderung und Inklusion kindgerecht aufbereiten und im Unterricht eingesetzt werden können.  - mehr

Regelungen gelten bis 31.12.2022Vereinfachter Zugang zu Hartz IV und Grundsicherung verlängert

Sulingen / Syke. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden im vergangenen Jahr Regelungen für einen vereinfachten Zugang zu Hartz IV und Leistungen der Grundsicherung eingeführt. Diese werden jetzt bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke Informiert über die Sonderregelungen.

Der im vergangenen Jahr eingeführte vereinfachte Zugang zu Hartz IV und Grundsicherung wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. ,,Die Beantragung beziehungsweise der Bezug ist durch die Regelungen schneller und unbürokratischer möglich', sagt Manuela Schumacher aus dem Beratungszentrum in Sulingen. Sie gelten auch für die sogenannte ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, die unter anderem Menschen, deren Erwerbseinkommen oder

Kurzarbeitergeld nicht ausreicht, sowie Selbstständige mit geringen Einkünften beziehen können.

Außerdem wird die Vermögensprüfung für sechs Monate ausgesetzt Leistungsberechtigte müssen lediglich erklären, nicht über ein erhebliches Vermögen zu verfugen. .Die Grenze liegt bei 60.000 Euro und erhöht sich für jede weitere Person um 30.000 Euro". weiß Schumacher. Ebenfalls für sechs Monate wird auch nicht geprüft, ob Aufwendungen für Unterkunft und Heizung angemessen sind. Diese vereinfachte Regelung greift auch bei Weiterbewilligungs-anträgen.

Fragen hierzu beantworten die Beraterinnen des SoVD unter Info.sulingen(at)sovd-nds.de bzw. Info.syke(at)sovd-nds.de oder über das Mitglieder-Service-Telefon: 0511-65610720.

Mit rund 280.000 Mitgliedern insgesamt ist der SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V. der größte Sozialverband des Landes. Er ist gemeinnützig. überparteilich und konfessionell unabhängig. In rund 60 niedersächsischen Beratungszentren steht er seinen Mitgliedern bei Themen wie Rente, Pflege. Haar IV, Behinderung, Gesundheit und Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht kompetent zur Seite. vertritt sie gegenüber Politik Behörden und vor den Sozialgerichten.

Sozialverband Deutschland
Landkreis Diepholz

Manuela Schumacher

Lange Straße 4a, 27232 Sulingen

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Offener Brief des SoVD zur fehlenden Einbeziehung von Rentnerinnen und Rentner bei der Energiepreispauschale

SoVD-Präsident Adolf Bauer richtet sich an die Spitzen der Regierungsparteien und die zuständigen Ministerien, um seine Sorge über die Nichtbeachtung von Rentnerinnen und Rentnern bei der Energiepreispauschale auszudrücken.

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Corona bei Kindern kann als Schulunfall gemeldet werdenBei Verdacht auf Ansteckung in der Schule sollten Eltern Unfallversicherung informieren

Sulingen/Syke. Haben sich Kinder in der Schule mit Corona infiziert, kann das der gesetzlichen Unfallversicherung als Schulunfall gemeldet werden, die dann jegliche Behandlungskosten übernimmt. Voraussetzung für eine Anerkennung ist allerdings die Beweisbarkeit, dass sich ein Kind tatsächlich dort angesteckt hat. Was es dabei zu beachten gibt, weiß der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke.

Da schulpflichtige Kinder während der Schulzeit und auf dem Schulweg gesetzlich

unfallversichert sind, kann eine Corona-Infektion von Schülerinnen bei der Unfallversicherung als Schulunfall gemeldet werden. _Schulen sind nur bei schweren Krankheitsverläufen

verpflichtet, die Unfallversicherung zu informieren. Deshalb sollten Eltern das selbst tun, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich das Kind im Unterricht oder bei schulischen Veranstaltungen infiziert har, rät Manuela Schumacher aus dem SoVD-Beratungszentrum in Sulingen. Außerdem sei es ratsam, im konkreten Verdachtsfall auch die Schule in Kenntnis zu setzen.

Nach einer Meldung prüft die Unfallversicherung im Einzelfall, ob sich ein Kind tatsächlich in der Schule und nicht etwa bei Freizeitaktivitäten oder im familiären Umfeld angesteckt haben kann. Als Nachweis für die Infektion müssen Eltern zudem einen zeitnahen PCR-Test ihres Kindes vorlegen. „Wird ein Schulunfall anerkannt, zahlt die Unfallversicherung alle Maßnahmen, die zur Heilung unternommen werden", so Schumacher.

Fragen hierzu beantworten die Beraterinnen des SoVD unter info.sulingen(at)sovd-nds.de  bzw. info.syke(at)sovd-nds.de oder über das Mitglieder-Service-Telefon: 0511-65610720.

Mit rund 280.000 Mitgliedern insgesamt ist der SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V. der größte Sozialverband des Landes. Er ist gemeinnützig, überparteilich und konfessionell unabhängig. in rund 60 niedersochsischen Beratungszentren steht er seinen Mitgliedern bei Themen wie Rente, Pflege, Haiti IV, Behinderung, Gesundheit und Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht kompetent zur Seite, vertritt sie gegenüber Politik. Behörden und vor den Sozialgerichten.

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Sozialverband Deutschland
Kreisverband Diepholz

Manuela Schumacher

Lange Str. 4 a • 27232 Sulingen

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SoVD-Pflegetelefon unterstützt bei Sorgen zum Thema PflegeHilfe für Pflegebedürftige und Angehörige Hilfe für Pflegebedürftige und Angehörige

Hannover. Die eigene Pflegebedürftigkeit oder die eines Familienmitglieds stellt Menschen vor besondere Herausforderungen. Daher bietet der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen zusätzlich zu seiner sozialrechtlichen Beratung mit dem SoVD-Pflegetelefon eine konkrete Unterstützung für pflegebedürftige Menschen, ihre Familienmitglieder und pflegende Angehörige an. Ratsuchende erhalten beim SoVD-Pflegetelefon nützliche Tipps und Hilfestellungen für ihre individuelle Situation. Das Pflegetelefon ist unter 0511 70148-148 erreichbar, die Anrufe sind kostenfrei.

Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird oder es nach Jahren der häuslichen Pflege zu Problemen kommt, können Angehörige mit der Situation überfordert sein. _In solchen

Momenten hilft es sehr, wenn man sich mit jemandem über die emotionale Belastung

austauschen kann und Informationen bekommt, welche Möglichkeiten es gibt, die individuelle Situation zu meistern-, findet Bernhard Sackarendt, Vorsitzender des SoVD in Niedersachsen. Dafür gibt es das SoVO-Pflegetelefon, das schon seit 1999 eine neutrale und von Behörden unabhängige Anlaufstelle für Ratsuchende ist Diese erhalten dort beispielsweise Hinweise auf weiterführende Dienste oder Auskunft, wo sie vor Ort Unterstützung finden können. Während der Corona-Pandemie hatten Angehörige aufgrund der Schutzmaßnahmen und

Besuchsregelungen auch häufiger Meinungsverschiedenheiten mit Pflegeeinrichtungen. _Auch in diesen Fällen ist unser Pflegetelefon eine wertvolle Hilfe, denn hier können Menschen Tipps bekommen, wie sie bei Konflikten mit Pflegeheimen oder Pflegediensten handeln können-, schildert Sackarendt

Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen können sich unter 0511 70148-148 oder pflegetelefon(at)sovd-nds.de an das SoVD-Pflegetelefon wenden. Aus organisatorischen Gründen ist ein Anrufbeantworter geschaltet. die Rückrufe der Ratsuchenden erfolgen zeitnah von Montag bis Freitag. Das Pflegetelefon wird ehrenamtlich von Gisela Freese betreut Die pensionierte Gerontologin und Pastorin kennt sowohl die Pflegelandschaft als auch die Herausforderungen gut, die Betroffene bei pflegerischen Krisen zu bewältigen haben. Sie nimmt sich Zeit für ein Gespräch und berät Ratsuchende in ihrer individuellen Lage. Alle Gespräche werden vertraulich und auf Wunsch auch anonym behandelt. Weitere Informationen sind unter www.sovd-nds.de/pftegetelefon abrufbar.

Sozialverband Deutschland
Landesverband Niedersachsen e V

Stefanie Jäckel / Landespressesprecherin

Henschelstraße 51 • 30159 Hannover

Tet. 0511 70148-69                            stefanie.jaeckel@sovd-nds.de

Mobil: 0174 94 165 04                       www.sovd-nds.de

Bis 1.500 Euro wird kein Zuverdienst angerechnetCorona-Prämie: Müssen Rentner*innen mit Kürzungen rechnen?

Sulingen/Syke. Viele Arbeitgeber*innen zahlen ihren Angestellten freiwillig eine Corona-Prämie. Auch Rentner*innen, die sich etwas dazuverdienen, können profitieren ohne Abzüge fürchten zu müssen. Denn auch wenn die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei der vorgezogenen Altersrente sowie der Hinterbliebenen- und der Erwerbsminderungsrente begrenzt sind, wird die Prämie bis maximal 1.500 Euro nicht als Zuverdienst gewertet. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke informiert Betroffene zu der Sonderregelung.

Auch Rentner*innen, die mit einem Minijob ihre Rente aufbessern, können eine Corona-Prämie erhalten. Diese wird freiwillig von Arbeitgeber*innen gezahlt. Doch viele Betroffene sind unsicher, ob sie das Geld überhaupt annehmen können, ohne Rentenkürzungen fürchten zu müssen. Denn: Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente, der vorgezogenen Altersrente oder der Hinterbliebenenrente ist die abzugsfreie Hinzuverdienstgrenze klar festgelegt. „Betroffene können die Prämie annehmen, ohne Rentenabzüge erwarten zu müssen. Diese finanzielle Unterstützung der Arbeitgeber*innen ist bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei. Daher rechnet die Deutsche Rentenversicherung hier kein zusätzliches Einkommen an“, erläutert Manuela Schumacher aus dem Beratungszentrum in Sulingen. Die Sonderregelung wurde bis zum

31. März 2022 verlängert.

Anders sieht es allerdings bei steuerpflichtigen Soforthilfen für selbstständige Rentner*innen aus. „Da sie regelmäßig steuerpflichtig sind, gilt diese Unterstützung als Hinzuverdienst“, gibt Schumacher zu bedenken.

Fragen hierzu sowie zu weiteren Rententhemen beantworten die Berater*innen des SoVD unter info.sulingen(at)sovd-nds.de bzw. info.syke(at)sovd-nds.de oder über das Mitglieder-Service-Telefon: 0511-65610720.

Mit rund 280.000 Mitgliedern insgesamt ist der SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V. der größte Sozialverband des Landes. Er ist gemeinnützig, überparteilich und konfessionell unabhängig. In rund 60 niedersächsischen Beratungszentren steht er seinen Mitgliedern bei Themen wie Rente, Pflege, Hartz IV, Behinderung, Gesundheit und Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht kompetent zur Seite, vertritt sie gegenüber Politik, Behörden und vor den Sozialgerichten.

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Kreisverband Diepholz

Manuela Schumacher

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Krankenkasse muss in bestimmtem Fällen Energiekosten für Hilfsmittel tragenSoVD-Tipp: Stromkosten für E-Rolli & Co. erstatten lassen

Sulingen/Syke. Wenn jemand ein elektrisches Hilfsmittel benötigt, wird dies meistens vom Arzt*von der Ärztin verordnet und wenn alles gut läuft auch von der Krankenkasse bezahlt. Was viele aber nicht wissen: Auch die Stromkosten für den E-Rolli, das

Beatmungsgerät oder die Wechseldruckmatratze müssen von der Kasse bezahlt werden. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke hilft Betroffenen, die Übernahme der Kosten zu beantragen.

Wer häufig seinen E-Rollstuhl aufladen oder regelmäßig einen Inhalator benutzen muss, hat erhöhte Stromkosten. Doch die wenigsten Krankenkassen klären ihre Kund*innen darüber auf, dass sie diese Kosten erstatten müssen. „Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass das Hilfsmittel ärztlich verordnet und von der Krankenkasse vorab bewilligt wurde“, erklärt Manuela Schumacher aus dem Beratungszentrum in Sulingen. Für selbstbeschaffte Hilfen erhielten Betroffene keine Stromkostenerstattung.

Leider sind die Regelungen der Krankenkassen nicht einheitlich. „Manche zahlen eine

Pauschale, andere rechnen nach Verbrauch ab. Das muss aber beantragt werden. Bei manchen Kassen gibt es dafür einen Vordruck, anderen reicht ein formloses Schreiben“, so Schumacher weiter. Es lohne sich aber, sich nach den Regelungen der eigenen Krankenkasse zu

erkundigen, denn Stromkosten könnten bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.

Die Beraterinnen des SoVD in Sulingen und Syke beantworten Fragen, unterstützen bei der Antragstellung und legen – wenn nötig – Widerspruch ein. Der SoVD ist unter info.sulingen(at)sovd-nds.de  bzw. info.syke(at)sovd-nds.de oder über das Mitglieder-Service-Telefon: 0511-65610720 erreichbar.

Mit rund 280.000 Mitgliedern insgesamt ist der SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V. der größte Sozialverband des Landes. Er ist gemeinnützig, überparteilich und konfessionell unabhängig. In rund 60 niedersächsischen Beratungszentren steht er seinen Mitgliedern bei Themen wie Rente, Pflege, Hartz IV, Behinderung, Gesundheit und Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht kompetent zur Seite, vertritt sie gegenüber Politik, Behörden und vor den Sozialgerichten.

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Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Dieser Tag ist ein Gedenk- und Aktionstag, der alljährlich zur Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt in jeglicher Form gegenüber Frauen und Mädchen begangen wird. 

Mit der Lichterkette am “Krüge-Brunnen”, Bassumer Straße in Brinkum am 25.11.2021 haben Mitglieder des Ortsverbandes Brinkum-Stuhr des SoVD ein Zeichen zur Einhaltung der Menschenrechte von Frauen und Mädchen gesetzt. 

Folgen von Passivrauchen und dem Tragen schwerer Lasten werden berücksichtigtBerufskrankheit: Lungenkrebs und Hüftgelenksarthrose anerkannt

Sulingen / Syke. Seit dem 1. August 2021 gelten Lungenkrebs und Hüftgelenksarthrose als Berufskrankheit.

Wenn sie durch Passivrauchen oder schweres Heben und Tragen am Arbeitsplatz verursacht werden, können die Krankheiten unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Worauf Betroffene genau achten müssen, weiß der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke.

Nach Zustimmung des Bundesrats wurden Lungenkrebs und Hüftgelenksarthrose zum 1. August 2021 in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei Betroffenen eine Berufskrankheit anerkannt werden. „Grundsätzlich muss eine Belastung durch Passivrauchen oder schweres Heben und Tragen am Arbeitsplatz als Ursache der Erkrankung festgestellt werden“, erklärt Manuela Schumacher aus dem Beratungszentrum in Sulingen. Aber auch das Gewicht der zu bewegenden Lasten, die Häufigkeit der Belastung oder das private Rauchverhalten der Betroffenen entscheidet über eine Anerkennung.

Bei weiteren Fragen zum Thema können die Beraterinnen des SoVD in Sulingen und Syke per E-Mail an info.sulingen(at)sovd-nds.de bzw. info.syke(at)sovd-nds.de sowie über das Mitglieder-Service-Telefon: 0511-656107290 kontaktiert werden.

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SoVD-Brinkum-Stuhr warnt vor betrügerischer Post

Zurzeit werden verstärkt gefälschte Inkassoschreiben versandt berichtet die Verbraucherzentrale ( https://www.verbraucherzentrale-bremen.de ). Folgende Absender seien derzeit besonders auffällig: Ozcan MA Forderungs AG, Franz HS Forderungs AG, Rigo Forderungs AG, Rigova Forderungs AG und Fordinal Forderungs AG.

Die Masche sei bekannt: Schreiben, angereichert mit bedrohlichen Begriffen und Formulierungen wie „Zahlungsbefehl“, „Genehmigung des Gerichtshofes“, „gerichtlicher Mahnbescheid“ und „Pfändung“, landen in den Briefkästen argloser Verbraucher. Begründet würden die Forderungen von meist mehreren Hundert Euro mit vermeintlichen Verträgen etwa mit der „Deutschen Gewinner Zentrale Lotto 6-49“, so die Verbraucherschützer.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt jedem, der ein eindeutig betrügerisches Schreiben erhält, auf keinen Fall zu zahlen. Die potenziellen Betrugsopfer sollten auch nicht auf die Nachricht antworten, sondern sich bei der Polizei melden.

Immer mehr Ältere müssen etwas dazuverdienenSoVD rät: Anspruch auf unterstützende Leistungen prüfen lassen

Sulingen/Syke. Immer mehr Rentner*innen müssen sich etwas dazuverdienen, weil ihre Rente zu gering ist, um davon leben zu können. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke rät Betroffenen prüfen zu lassen, ob sie Anspruch auf unterstützende Leistungen wie Grundsicherung, Sozialhilfe oder Wohngeld haben und unterstützt zudem bei der Antragstellung.

Wegen einer zu kleinen Rente mussten sich im vergangenen Jahr über eine Million Rentner*innen etwas dazuverdienen – davon waren fast 600.000 Betroffene 70 Jahre alt und älter. „Besonders Frauen bleibt im Alter oft nichts anders übrig, als zu arbeiten, weil sie auf den Zuverdienst angewiesen sind. Deshalb muss das Rentenniveau unbedingt angehoben werden“, mahnt Manuela Schumacher aus dem Beratungszentrum in Sulingen.

Häufig arbeiten Betroffene als Putzkraft, im Büro oder als Fahrer*in – und das nicht selten auf Minijobbasis. 2020 haben trotz des pandemiebedingten Wegfalls solcher Jobs immer noch 800.000 Rentner*innen einen Minijob ausgeübt. „Etwa 60 Prozent derjenigen, die einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter hätten, nehmen diesen gar nicht wahr“ erläutert Schumacher. Der SoVD rät Betroffenen daher, unbedingt ihren Anspruch auf unterstützende Leistungen wie Grundsicherung im Alter, Wohngeld oder Sozialhilfe prüfen zu lassen. „Auch, wenn ein Antrag auf Wohngeld in der Vergangenheit abgelehnt wurde, lohnt es sich, einen Anspruch erneut prüfen zu lassen. Denn durch die Wohngeldreform des vergangenen Jahres haben mehr Menschen

Anspruch“, sagt Schumacher.

Die Beraterinnen des SoVD in Sulingen und Syke beantworten weitere Fragen zum Thema und unterstützen außerdem bei der Antragstellung. Der Verband ist unter info.sulingen(at)sovd-nds.de bzw. info.syke(at)sovd-nds.de oder über das Mitglieder-Service-Telefon: 0511 65610720 zu erreichen.

Auch in seiner Kampagne „Wie groß ist dein Armutsschatten?“ greift der SoVD das Thema der zu geringen Renten auf. Informationen gibt es auf www.armutsschatten.de. Die Petition zur

Kampagne fordert: „Rente darf nicht arm machen“. Unterschrieben werden kann unter www.armutsschatten.de/petition/.

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Sozialverband Deutschland
Kreisverband Diepholz

Manuela Schumacher

Lange Str. 4a – 27232 Sulingen Manuela.Schumacher(at)sovd-nds.de

Verstärkung für den Ortsvorstand gesucht

Der Vorstand des OV-Stuhr-Brinkum sucht eine Schriftführerin, einen Schriftführer.

Der Ortsvorstand trifft sich an jedem 3. Mittwoch im Monat im Haus Lohmann in Brinkum zu seinen Sitzungen. Zurzeit finden wegen der Auflagen zur Coronakrise die Sitzungen im Meyerhof in Heiligenrode statt.

Wer Interesse an einer Mitarbeit oder Fragen dazu hat, kann sich gerne an einen der Vorstandsmitglieder wenden.

SoVD fordert: Mehr Angebote für junge PflegebedürftigeKonventionelle Einrichtungen sind nicht auf Bedürfnisse zugeschnitten

Hannover. In Niedersachsen gibt es immer mehr junge Pflegebedürftige. Die meisten von ihnen werden von Angehörigen zuhause betreut. Das Problem: Gerade auf dem Land ist die Versorgung durch Pflegedienste knapp. Eine Unterbringung in einem Pflegeheim kommt für die jungen Betroffenen aber oft nicht infrage – die Angebote gehen an ihren Bedürfnissen vorbei. Deshalb fordert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen, Alternativen auf den Weg zu bringen und spezielle Angebote bereitzustellen, die auf Jüngere zugeschnitten sind.

2019 gab es mehr als 24.000 Pflegebedürftige unter 20 Jahren in Niedersachsen. Seit 2013 hat sich ihr Anteil mehr als verdoppelt. Das zeigen Zahlen des Landesamtes für Statistik. Auch der Anteil derjenigen, die zuhause versorgt werden, ist stark gestiegen. Für die Angehörigen ist das jedoch oft mit Problemen verbunden. „Bei unserem Pflege-Notruftelefon haben wir in letzter Zeit immer öfter verzweifelte Anrufe, bei denen Angehörige ihre Probleme schildern, vor Ort einen Pflegedienst zu finden. Gerade in ländlichen Regionen ist das aufgrund von Personalmangel häufig schwierig und stellt Betroffene vor eine unlösbare Aufgabe“, berichtet Bernhard Sackarendt, Vorsitzender des SoVD in Niedersachsen.

Als Alternative bleibt dann häufig nur die Versorgung in einem Pflegeheim. Diese ist gerade für junge Menschen aber meistens nicht geeignet. „Konventionelle Pflegeeinrichtungen sind gar nicht auf die Bedürfnisse dieser Zielgruppe zugeschnitten. Die Pflegebedürftigen fühlen sich dort häufig unterfordert und deplatziert“, erläutert Sackarendt weiter.

Spezifische Angebote wie betreutes Wohnen, Wohngemeinschaften oder Pflegeeinrichtungen für junge Menschen gibt es aus Sicht von Niedersachsens größtem Sozialverband noch immer zu wenig – obwohl das Problem nicht neu ist. „Hier müssen Politik, Pflegekassen, aber auch die Anbieter im Pflegebereich endlich gegensteuern. Gerade für junge Menschen ist ein möglichst selbstbestimmtes Leben wichtig, auch wenn sie pflegebedürftig sind“, so der niedersächsische SoVD-Chef.

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Corona-Regelungen in der Pflege weiter verlängertFinanzielle Entlastung pflegender Angehöriger bei Job-Auszeit

Sulingen/Syke. Wenn Angehörige plötzlich pflegebedürftig werden, können sich Betroffene vom Job freistellen lassen und als Lohnausgleich das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld
beantragen. Aufgrund der Pandemie wurde die Zahlungsdauer im vergangenen Jahr verdoppelt – diese und weitere Corona-Regelungen im Bereich der Pflege wurden jetzt weiter verlängert. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke erklärt Betroffenen alles Wichtige zu den Änderungen.

Es kann ganz plötzlich kommen: Ein*e Angehörige*r wird pflegebedürftig und die Pflege muss organisiert werden. In solchen Fällen können sich Betroffene durch ihre*n Arbeitgeber*in freistellen lassen. „Viele wissen gar nicht, dass sie dann Pflegeunterstützungsgeld als Lohnausgleichbei bei der Pflegekasse beantragen können. Der Lohnersatz beträgt brutto zwischen 90 und 100 Prozent des Nettoeinkommens“, erläutert Manuela Schumacher aus dem Beratungszentrum in Sulingen. Diese finanzielle Entlastung wird normalerweise für zehn Tage gezahlt, coronabedingt wurde der Zahlungszeitraum aber auf 20 Tage angehoben – diese Regelung gilt jetzt bis zum 31. Dezember 2021. Ebenfalls bis Ende des Jahres werden unter gleichen Anspruchsvoraussetzungen Verbrauchs- und Pflegehilfsmittel für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege in Höhe von bis zu 60 Euro im Monat von der Pflegekasse übernommen.
„Weitere Corona-Regelungen wurden bis zum 30. September verlängert“ weiß Schumacher. Wo es zum gesundheitlichen Schutz als erforderlich gesehen wird, beurteilt der Medizinische Dienst (MD) eine Pflegebedürftigkeit weiterhin telefonisch oder nach Aktenlage.

Auch Beratungsgespräche für Pflegegeldempfangende können auf Wunsch digital oder per Telefon stattfinden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag, der monatlich 125 Euro beträgt, in diesem Zeitraum auch für haushaltsnahe Dienstleistungen verwenden. Außerdem können, unabhängig vom Pflegegrad, nicht genutzte Beträge für Entlastungsleistungen aus 2019 und 2020 noch bis Ende September genutzt werden.


Die Beraterinnen des SoVD in Sulingen und Syke beantworten weitere Fragen und unterstützen bei der Beantragung von Pflegeunterstützungsgeld. Der SoVD kann unter info.sulingen@sovd-nds.de bzw. info.syke@sovd-nds.de oder über das Mitglieder-Service-Telefon 0511-65610720 kontaktiert werden.

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„Wie groß ist dein Armutsschatten?“SoVD Kreisverband Diepholz startet Kampagne gegen Armut

Sulingen/Syke. Mit seiner niedersachsenweiten Kampagne „Wie groß ist dein Armutsschatten?“ nimmt der Sozialverband Deutschland (SoVD) die Bekämpfung von Armut ins Visier. Am 4. August 2021 macht die Kampagne von 8 bis 13 Uhr auf dem Wochenmarkt in Diepholz halt. Mit einer Bodenzeitung, roten Figuren und zahlreichen Informationen macht der SoVD darauf aufmerksam, dass das Thema Armutsgefährdung mittlerweile in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist und die Politik dringend etwas tun muss.

Immer mehr Menschen sind in Niedersachsen von Armut bedroht – viele von ihnen wissen es allerdings nicht. Mit seiner Kampagne will Niedersachsens größter Sozialverband für die Problematik sensibilisieren und potenziell Betroffenen verdeutlichen, dass sie möglicherweise armutsgefährdet sind.
„Gerade jetzt zeigt sich die Dringlichkeit unserer Kampagne besonders deutlich, weil das Thema Armut infolge der Corona-Pandemie viel mehr Menschen betrifft“, sagt Bruno Hartwig, Vorsitzender des SoVD-Kreisverbands Diepholz. Aus Sicht des SoVD tut die Politik noch immer viel zu wenig. Mit der Kampagne soll deshalb der nötige Druck aufgebaut werden.

Zentraler Bestandteil der Kampagne sind vier Armutsbiografien, die die Brisanz der Lage verdeutlichen. Diese werden durch lebensgroße rote Figuren personifiziert, die als Hingucker auch bei der Aktion in Diepholz dabei sein werden. „Damit machen wir deutlich, dass das Thema wirklich jeden etwas angeht. Vor allem Frauen, Menschen mit Behinderung, Jugendliche und Ältere sind oft armutsgefährdet“, so Hartwig.

Nach seiner Veranstaltung auf dem Wochenmarkt in Diepholz möchte der SoVD-Kreisverband Diepholz noch mit weiteren Aktionen über Armutsgefährdung in Deutschland aufklären. Am 26.08.2021 von 14.30 bis 18.00 Uhr auf dem Wochenmarkt in Twistringen und am 28.08.2021 von 8.00 bis 13.00 Uhr auf dem Wochenmarkt in Syke sind weitere Veranstaltungen geplant.

Informationen zur SoVD-Kampagne gibt es unter www.armutsschatten.de.
Der SoVD kann unter info.sulingen(at)sovd-nds.de bzw. info.syke(at)sovd-nds.de oder über das Mitglieder-Service-Telefon 0511-65610720 kontaktiert werden.

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Mit Renteninformation die Altersvorsorge planenSoVD-Empfehlung: Auch junge Menschen sollten für später vorsorgen

Sulingen/Syke. Die Altersvorsorge muss langfristig geplant werden, damit für das Alter oder den Fall einer Arbeitsunfähigkeit vorgesorgt ist. Dabei kann die Renteninformation helfen. Sie wird Rentenversicherten einmal im Jahr zugeschickt und enthält alle wichtigen Informationen zum Rentenanspruch. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke rät auch jungen Menschen, jetzt schon an ihre Rente zu denken.

Die Renteninformation liefert einmal im Jahr wichtige Informationen: den bisher erworbenen Rentenanspruch, die Höhe der voraussichtlichen Altersrente sowie schon erworbene Rentenpunkte. Außerdem wird ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente prognostiziert. Die Deutsche Rentenversicherung versendet die Renteninformation ab dem 27. Lebensjahr – vorausgesetzt, es wurde bereits fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt. Altersvorsorge ist nicht nur ein Thema für ältere Menschen, da sie langfristig geplant werden muss. „Auch jüngeren Menschen sollten sich frühzeitig mit ihrer persönlichen Altersvorsorgesituation beschäftigen und entsprechend vorsorgen. Wer noch keine Renteninformation bekommen hat, kann sich an den Rentenversicherer wenden“, rät Manuela Schumacher aus dem

Beratungszentrum in Sulingen. „Die erste Renteninformation enthält zusätzlich einen Versicherungsverlauf. Dort aufgeführte Versicherungszeiten sollten unbedingt überprüft werden“, so Schumacher weiter.

Wie wichtig es ist, sich mit dem persönlichen Armutsrisiko zu beschäftigen, beleuchtet die SoVD-Kampagne „Wie groß ist dein Armutsschatten?“ Denn jede*r kann durch verschiedene Umstände von Armut betroffen sein, wenn nicht entsprechend vorgesorgt wird. Mehr Informationen zur Kampagne gibt es unter www.armutsschatten.de.

Die Beraterinnen des SoVD in Sulingen und Syke stehen für weitere Fragen zur Verfügung und beraten rund um das Thema Rente. Der Verband kann über eine E-Mail an

info.sulingen(at)sovd-nds.de  bzw. info.syke(at)sovd-nds.deoder über das Mitglieder-Service-Telefon unter der Nummer 0511-65610720 kontaktiert werden.

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SoVD in Niedersachsen startet „Armutsrechner“So finden Sie heraus, ob Sie armutsgefährdet sind

Sulingen/Syke. Ab wann ist man eigentlich armutsgefährdet? Viele Menschen sind unsicher, ob sie betroffen sein könnten. Der „Armutsrechner“ des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in

Sulingen und Syke verschafft Interessierten Sicherheit und Klarheit. Mit wenigen Klicks kann man sein persönliches Armutsrisiko bestimmen.

13 Millionen Menschen in Deutschland sind armutsgefährdet. Vielen ist dieses Risiko allerdings nicht bewusst. Die Folge: Sie können nicht rechtzeitig gegensteuern. Spätestens wenn sie in Rente gehen, droht ihnen ein Leben in Armut.

Deshalb hat der SoVD jetzt ein interaktives Instrument entwickelt, mit dem das persönliche Armutsrisiko berechnet werden kann. Unter www.armutsschatten.de/armutsrechner können Interessierte die wichtigsten Fragen beantworten und erhalten dann eine persönliche Auswertung – natürlich anonym und kostenlos.

Der Armutsrechner ist ein Baustein der SoVD-Kampagne „Wie groß ist dein Armutsschatten?“. Mit der Kampagne möchte Niedersachsens größter Sozialverband Betroffene für das Thema Armutsgefährdung sensibilisieren und die Politik zum Handeln auffordern.

Dabei etabliert der SoVD den prägnanten Begriff „Armutsschatten“. Er ist ein Synonym für die individuelle Armutsgefährdung, die unter bestimmten Voraussetzungen jede*n treffen kann. „Jeder Mensch hat einen solchen Armutsschatten. Mit unserem Armutsrechner kann man herausfinden, wie groß der persönliche Schatten ist und was man tun kann, um ihn möglichst klein zu halten“, erläutert Manuela Schumacher aus dem Beratungszentrum in Sulingen.

Weitere Infos zur Kampagne gibt es unter www.armutsschatten.de. Bei Fragen ist der SoVD per E-Mail aninfo.sulingen@sovd-nds.de bzw. info.syke@sovd-nds.de zu erreichen oder über das Mitglieder-Service-Telefon: 0511-65610720. Der Verband berät unter anderem zu den Themen Behinderung, Rente und Hartz IV.

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Sozialverband Deutschland
Kreisverband Diepholz

Manuela Schumacher

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Internationaler Tag der Pflege am 12. Mai / Hilfe für pflegende Angehörige Mehr Unterstützung: SoVD fordert erweitertes Pflegegeld

Fast eine Viertelmillion Pflegebedürftige werden in Niedersachsen von ihren Angehörigen zuhause betreut. Gerade in finanzieller Hinsicht werden sie jedoch von der Politik oft alleine gelassen. Deshalb fordert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen anlässlich des internationalen Tags der Pflege am 12. Mai ein erweitertes Pflegegeld, um die Betroffenen in ihrer schwierigen Situation stärker zu entlasten.

Wer Angehörige zuhause pflegt. ist meistens sehr eingespannt — sowohl zeitlich als auch emotional. Die Corona-Pandemie verstärkt diese Situation: Viele Möglichkeiten der Entlastung, zum Beispiel die Betreuung in einer Tagespflege, sind stark eingeschränkt. „Betroffene stoßen oft an ihre Belastungsgrenzen. Leider wird von der Politik noch immer zu wenig getan, um pflegende Angehörige zu unterstützen", sagt Bernhard Sackarendt, Vorsitzender des SoVD in Niedersachsen.

Die bisherigen Maßnahmen, wie etwa die Familienpflegezeit. sind aus Sicht des größten Sozialverbands in Niedersachsen nicht ausreichend...Dieses Modell sieht vor, dass Angehörige sich zehn Tage lang vom Job freistellen lassen können und in dieser Zeit ihr Gehalt weiter erhalten, wenn sie im Akutfall die Pflege von Angehörigen organisieren müssen". erläutert Sackarendt. Im Zuge der Corona-Krise sei der Zeitraum zwar auf 20 Tage ausgedehnt worden, diese Sonderregelung sei aber zeitlich befristet und keine dauerhafte Lösung.

Deshalb fordert der SoVD ein erweitertes Pflegegeld für alle Betroffenen, das ähnlich gestaltet ist wie das Elterngeld. „In einem Zeitraum von 36 Monaten sollten Angehörige dabei 67 Prozent ihres bisherigen Nettoeinkommens erhalten. Das gäbe ihnen die Möglichkeit, sich ohne

finanzielle Sorgen voll und ganz um die Pflege zu kümmern", so der SoVD-Chef weiter. Wichtig wäre außerdem. dass auch mehrere Angehörige die Leistung in Anspruch nehmen könnten, denn: Nicht immer kümmert sich nur eine Person um die oder den Pflegebedürftigen. „Ein solches Pflegegeld würde eine spürbare Entlastung bringen", ist sich Sackarendt sicher.

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Sozialverband Deutschland

Landesverband Niedersachsen e.V.

Stefanie Jäkel

1. Landespressesprecherin

Herschelstraße 31 30159 Hannover

Tel. 0511 70148-69

Mobil 0174 94 165 04

Rückerstattung bei Überschreitung der individuellen BelastungsgrenzeSoVD empfiehlt: Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragen

Sulingen/Syke. Für verschiedenen Leistungen der Krankenkasse, wie zum Beispiel verschreibungspflichtige Medikamente oder eine physiotherapeutische Behandlung, muss etwas dazugezahlt werden. Gesetzlich Krankenversicherte können allerdings einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen, wenn die Kosten ihre sogenannte Belastungsgrenze überschreiten und bekommen darüber hinaus gezahlte Beträge erstattet. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke rät daher, Belege von Zuzahlungen eines Jahres zu sammeln und einen Antrag auf Befreiung zu stellen.

Gesetzlich Krankenversicherte müssen für bestimmten Leistungen der Krankenkasse etwas dazu bezahlen. Wird die finanzielle Belastung zu hoch, kann ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt werden. Die sogenannte Belastungsgrenze wird für jeden Haushalt individuell ermittelt. Dabei werden vom Jahresbruttoeinkommen zunächst mögliche Freibeträge abgezogen. In diesem Jahr sind das 5.922 Euro für den ersten Erwachsenen des Haushalts und weitere 8.388 Euro pro Kind. Danach wird die Belastungsgrenze in Höhe von zwei Prozent errechnet – für chronisch kranke Menschen beträgt sie ein Prozent und auch Sozialhilfeempfänger, die beispielsweise Hartz IV beziehen, können entlastet werden. Hier wird zur Berechnung der Regelsatz zugrunde gelegt. „Das Thema ist komplex und das kann verunsichern. Deshalb stehen wir Betroffenen gerne zur Seite“, sagt Manuela Schumacher, aus dem Beratungszentrum in Sulingen.

Zahlungen, die die Belastungsgrenze überschreiten, werden von der Krankenkasse zurückerstattet. „Damit ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt werden kann, müssen aber entsprechende Belege eines Jahres gesammelt werden. Eine Befreiung ist grundsätzlich bis zu vier Jahre rückwirkend möglich“ weiß Manuela Schumacher.

Weitere Fragen beantworten die Beraterinnen des SoVD in Sulingen und Syke. Erreichbar ist der Verband unter info.sulingen(at)sovd-nds.de und info.syke(at)sovd-nds.de oder über das Mitglieder-Service-Telefon 0511-65610720.

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Verunsicherung bei Betroffenen vermeiden SoVD fordert: Risikopatienten über Krankenkassen informieren oder gleich durch Hausärzte impfen lassen

Bis Ostern will die Landesregierung die Impfung der über 80-Jährigen abgeschlossen haben. Dann folgt die Gruppe zwei, zu der unter anderem Menschen ab 70 sowie Risikopatientinnen und - patienten gehören. Das Problem: Letztere können aufgrund fehlender Daten seitens des Landes nicht angeschrieben werden, sondern müssen sich selbst um die benötigte Impfberechtigung kümmern. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen befürchtet ein erneutes Chaos und zusätzlichen Ärger sowie Verunsicherung bei den Betroffenen.

Wahrscheinlich noch in diesem Monat sollen die über 70-Jährigen angeschrieben und darüber informiert werden, dass sie sich nun gegen Corona impfen lassen können. Das übernimmt wieder zentral das Land Niedersachsen. Bei den Risikopatientinnen und -patienten, die ebenfalls zu der zweiten Prioritätengruppe gehören, funktioniert das leider nicht. Bei ihnen fehlen der

Landesregierung die entsprechenden Daten. Sie müssen sich eigenständig um ihre Impfberechtigung in Form eines ärztlichen Attests kümmern. „Das heißt, dass Betroffene zwei Mal aktiv werden müssen: Einmal bei dem Nachweis und dann bei der Terminvereinbarung. Für viele ist das sehr kompliziert“, sagt Bernhard Sackarendt, Landesvorsitzender des SoVD in Niedersachsen.

„Außerdem wird dieses Verfahren zu noch mehr Verunsicherung bei den Patientinnen und Patienten führen“, ist Sackarendt sich sicher. Denn: In der Corona-Verordnung des Landes ist zum Beispiel nur von schweren chronischen Lungen-, Leber- und Nierenerkrankungen die Rede. „Für viele wird sich die Frage stellen, ab wann eine Erkrankung schwer genug für eine Impfung ist. Das wiederum führt zu vielen Nachfragen bei den Hausärzten“, so der SoVD-Chef.

In seinen Augen gibt es zwei einfache Herangehensweisen: Entweder die Krankenkassen schreiben ihre impfberechtigten Mitglieder an – sie haben schließlich die entsprechenden Daten vorliegen. Oder aber die Hausarztpraxen bekommen jetzt flächendeckend die Chance zu impfen, denn der Modellversuch in drei Regionen Niedersachsens scheint ja erfolgreich gewesen zu sein. „So gewährleistet man ein strukturierteres Vorgehen und unterbreitet den Betroffenen schnell ein Impfangebot“, findet Sackarendt und warnt gleichzeitig: „Nur weil Risikopatientinnen und -patienten nicht so organisiert sind wie bestimmte Berufsgruppen, dürfen sie bei der Impfung nicht hintenanstehen.“

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Hinterbliebene können finanziell entlastet werdenWann trägt das Sozialamt die Kosten für eine Beerdigung?

Sulingen/Syke. Wenn Hinterbliebene eines verstorbenen Menschen die Beerdigung nicht bezahlen können, übernimmt in manchen Fällen das Sozialamt die Kosten. Das gilt aber nur, wenn Angehörige auch rechtlich dazu verpflichtet sind, für das Begräbnis zu zahlen. Was dabei beachtet werden muss, wissen die Beraterinnen des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke.

Was passiert, wenn Hinterbliebene das Geld für die Beerdigung eines Angehörigen nicht aufbringen können? Dann gibt es die Möglichkeit einer Sozialbestattung, das Sozialamt übernimmt die Kosten. Aber: Auf die rechtliche Verpflichtung kommt es an. „Hinterbliebene haben nur einen Anspruch auf Kostenübernahme, wenn sie rechtlich dazu verpflichtet sind, die Kosten für eine Beisetzung zu tragen“, erläutert Manuela Schumacher aus dem SoVD-Beratungszentrum in Sulingen.

Rechtlich verpflichtet zur Kostenübernahme sind grundsätzlich die Erben. Schlagen sie ihr Erbe aus, geht diese Verpflichtung an diejenigen über, die zu Lebzeiten der verstorbenen Person ihr oder ihm gegenüber unterhaltspflichtig waren. Das können zum Beispiel Ehe- oder eingetragene Lebenspartner/innen, Eltern und volljährige Kinder sein.

„Wir raten, sich an das Sozialamt zu wenden, bevor alles Schritte für eine Beerdigung eingeleitet werden“, sagt Schumacher. Denn: Wenn ein Antrag auf eine Sozialbestattung gestellt wird, prüft das Sozialamt zunächst, ob die Kosten zumutbar sind. Ob die Bestattungskosten tatsächlich übernommen werden, ist also vom Einzelfall abhängig. Damit die Übernahme nicht abgelehnt wird, sollte dem Bestattungsunternehmen das Budget des Sozialamtes vorgegeben werden.

Weitere Fragen zum Thema beantworten die Beraterinnen des SoVD in Sulingen und Syke. Sie helfen auch bei der Antragstellung. Zu erreichen ist der SoVD unter info.sulingen(at)sovd-nds.de bzw. info.syke(at)sovd-nds.de oder über das Mitglieder-Service-Telefon: 0511-65610720.

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Wann zahlt die Krankenkasse Fahrt zum Impfzentrum?

Menschen, die durch ihr Alter oder eine Vorerkrankung zur Hochrisikogruppe gehören, werden priorisiert gegen Corona geimpft. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Fahrtkostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse. Der Sozialverband Deutschland (SovD) in Sulingen und Syke berät zum Thema. 

 >>>> mehr siehe bitte Anlage

ZukunftsWerkstatt Gesundheit & Pflege e.V.

Angebote des SoVD Kirchweyhe und  die ZukunftsWerkstatt Gesundheit & Pflege e.V. im  Landkreis Diepholz finden Sie hier.

Start digitaler Vortragsreihe zu Schwer-behinderung und Patientenverfügung Digital statt vor Ort: SoVD bietet Vorträge an

Warum eine Vortragsreihe?
Wegen Corona können Vorträge vor Ort im Moment nicht stattfinden – deshalb startet der SoVD in Niedersachsen eine digitale Alternative per Zoom. Den Auftakt zur digitalen Vortragsreihe machen zwei Angebote zu den Themen Schwerbehinderung und Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht. 

Wer kann teilnehmen?
Die Vorträge richten sich neben Mitgliedern auch an alle Interessierten.

Weitere Infos und Anmeldung auf der Internetseite des SoVD Niedersachsen

Weitere Infos sind auch unter https://www.sovd-weiterbildung.de/ zu finden.

Unterstützung für Beschäftigte im GesundheitswesenBerufskrankheit Corona: Unfallversicherung übernimmt Kosten

Sulingen/Syke. Corona kann von der gesetzlichen Unfallversicherung jetzt als Berufskrankheit anerkannt werden. Wenn die Voraussetzungen einer Anerkennung erfüllt werden, trägt sie die Kosten für die Rehabilitation und zahlt Rente im Falle dauerhafter Schädigungen durch eine COVID-19-Erkrankung sowie Hinterbliebenenrente im Todesfall – das gilt auch für ehrenamtlich Tätige in dem Bereich. Bei Fragen helfen die Beraterinnen und Berater des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke weiter.

Eine COVID-19-Erkrankung als Berufskrankheit anerkennen lassen: Das betrifft insbesondere Menschen, die in ambulanten medizinischen und stationären Einrichtungen oder Laboratorien arbeiten. „Im Wesentlichen müssen drei Bedingungen erfüllt sein: Der berufliche Kontakt zu einem Corona-Infizierten, das Auftreten von Symptomen, wie zum Beispiel Husten oder Verlust des Geschmackssinns, sowie ein Corona-positiver PCR-Test“, erläutert Manuela Schumacher aus dem SoVD-Beratungszentrum in Sulingen.

Bei Verdacht auf eine Corona-Infektion und damit auf eine Berufskrankheit, sollten in Gesundheitsberufen Beschäftigte den behandelnden Arzt darauf hinweisen. Ärzte und auch Arbeitgeber sind verpflichtet, einen solchen Verdacht der gesetzlichen Unfallversicherung zu gemeldet.

Die gesetzliche Unfallversicherung trägt im Falle einer anerkannten Berufskrankheit die Kosten der Behandlung sowie die der Rehabilitation. Sollte durch die Infektion eine Minderung der Erwerbsfähigkeit auftreten, zahlt die Unfallversicherung auch die Rente. Stirbt ein Infizierter, kann Hinterbliebenenrente gezahlt werden.

Die Beraterinnen und Berater des SoVD in Sulingen und Syke beantworten weitere Fragen zum Thema „Corona als Berufskrankheit“ und bieten eine individuelle Beratung hierzu. Der SoVD ist unter info.sulingen@sovd-nds.de / info.syke(at)sovd-nds.de oder über das Mitglieder-Service-Telefon: 0511-65610720 erreichbar.

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Ab sofort können Sie als privater Eigentümer oder Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barriere­reduzierung bei der KfW beantragen. Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) wieder verfügbar!

2021 stehen sogar mehr Mittel zur Verfügung: Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat die verfüg­baren Fördermittel um 30 Millionen auf insge­amt 130 Millionen Euro erhöht. Das BMI und die KfW reagieren damit auf die anhaltend hohe Nachfrage nach finan­zieller Förderung für barriere­reduzierende Maßnahmen.

https://www.kfw.de/kfw.de.html?wt_cc1=brand&wt_cc2=home

Wechsel der Krankenkasse wird einfacher

Verkürzung der Vertragsbindung: Ab diesem Jahr wird es für Versicherte einfacher, zu einer anderen Krankenkasse zu wechseln. Bisher betrug die Mindestvertragslaufzeit mit einer gesetzlichen Krankenkasse 18 Monate. Diese wird jetzt auf 12 Monate verkürzt. Somit ist ein Wechsel für Versicherte schneller möglich. Bei Fragen stehen die Beraterinnen des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke zur Verfügung.

„Es war noch nie so leicht, die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln“, erklärt Manuela Schumacher aus dem SoVD-Beratungszentrum Sulingen. „Es ist nicht einmal ein Kündigungs-schreiben nötig.“ Denn: Versicherte müssen lediglich den Mitgliedsantrag bei einer neuen Krankenkasse ausfüllen. Alle weiteren Formalitäten erledigen die beteiligten Kassen unter sich.

Leider haben corona-bedingte Mehrausgaben zur Folge, dass 31 von 76 Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge zum 1. Januar 2021 erhöhen. Die gute Nachricht für alle Versicherten: Sie können von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, falls der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent übersteigen sollte. „Die Kündigung muss in dem Monat eingereicht werden, in dem der erhöhte Beitrag erstmalig fällig wird“, erläutert Schumacher.

Ein Wechsel der Krankenkasse kann sich durchaus lohnen: Abhängig vom Einkommen des Einzelnen, kann schon ein Prozent weniger Beitragszahlung eine Ersparnis von mehreren hundert Euro im Jahr bewirken.

Die Beraterinnen des SoVD in Sulingen und Syke beantworten weitere Fragen zum Thema „Wechsel der Krankenkasse“ und bieten eine individuelle Beratung hierzu. Auf Wunsch werden auch alle nötigen Anträge und der Schriftverkehr mit den Krankenkassen übernommen. Der SoVD ist unter  info.sulingen(at)sovd-nds.de bzw. info.syke(at)sovd-nds.de erreichbar sowie über das Mitglieder-Service-Telefon: 0511-65610720.

Nach Corona-Abbruch: Reha unkompliziert neu beantragen

Sulingen. Viele Betroffene konnten aufgrund der Corona-Pandemie ihre Reha-Maßnahmen nicht antreten oder mussten sie abbrechen. Mit einem vereinfachten Kurzantrag können diese nun erneut beantragt werden. Wer Unterstützung beim Ausfüllen benötigt oder Fragen hat, kann sich an den Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke wenden.

Aufgrund der Pandemie haben viele Reha-Kliniken Neuaufnahmen ausgesetzt, außerdem konnten Patientinnen und Patienten die Maßnahme von sich aus abbrechen. Wer seine Reha jetzt nachholen möchte, kann die Leistungen über einen Kurzantrag der Deutschen Rentenversicherung neu beantragen. „Wichtig ist dabei, dass der Antrag nur für Einrichtungen der Rentenversicherung gilt. Wenn die Klinik zu einem anderen Träger gehört, sollte vorab geklärt werden, ob der Antrag auch akzeptiert wird oder wie stattdessen verfahren werden sollte“, rät Manuela Schumacher vom Beratungszentrum Sulingen.

Der Kurzantrag gilt auch für Kinder- und Jugend-Rehabilitationen sowie für Eltern, die ihre Reha abbrechen mussten, um die Betreuung ihrer Kinder zum Beispiel aufgrund einer coronabedingten Schul- oder Kitaschließung zu gewährleisten.

Bei Fragen zu dem Kurzantrag oder rund um das Thema Reha hilft der SoVD in Sulingen und Syke weiter (info.sulingen(at)sovd-nds.de bzw. info.syke(at)sovd-nds.de ) oder über das Mitglieder-Service-Telefon: 0511-65610720.

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Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung / Politik muss sich bewegenSoVD: „Menschen mit Behinderung sind oft sozial schlechter gestellt“

Seit 1993 findet am 3. Dezember der internationale Tag der Menschen mit Behinderung statt. Damit sollen Politik und Gesellschaft auf die Situation der Betroffenen aufmerksam gemacht werden. Das ist auch nach 27 Jahren noch dringend nötig – findet der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen. Denn gerade bei der schulischen Bildung, der Berufsausbildung und der Erwerbstätigkeit gibt es noch große Unterschiede zwischen Menschen mit und ohne Behinderung.  - mehr

Landesblindengeld: „Erhöhung kann nur erster Schritt sein“SoVD fordert jährliche Anpassung und Einführung eines Taubblindengeldes

Zum 1. Januar wird in Niedersachsen das Landesblindengeld von 375 auf 410 Euro monatlich angehoben. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) begrüßt die Erhöhung zwar, fordert aber eine jährliche Anpassung. Die letzte Erhöhung liegt vier Jahre zurück. Außerdem ist aus Sicht des Verbandes der Betrag – im Vergleich mit anderen Bundesländern – noch immer zu niedrig.  - mehr

Spende an Frauen-Selbsthilfegruppe Krebs

Die Nähgruppe des Sozialverbandes OV-Brinkum-Stuhr fertigt nun schon seit längerem Herzkissen für an Brustrkrebs erkrankte Frauen. Allerdings dürfen die Krankenhäuser wegen der Koronapandemie zurzeit keine Sachspenden annehmen. Daher hat sich die Gruppe nach anderen Interessenten umgesehen. Mit Frau Lakermann, Landesvorsitzende und Leiterin der Frauen-Selbsthilfegruppe Krebs, Niedersachsen / Bremen / Hamburg e V., Gruppe Nordkreis Diepholz konnte eine interessierte Gruppe gefunden werden. Die Gruppe ist telefonisch unter 04203-70 98 44 zu erreichen. Der SoVD-Brinkum-Stuhr spendete der Selbsthilfegruppe 25 Herzkissen.

Trotz Shutdown: SoVD-Beratungszentren bleiben geöffnetBeratung per Telefon, Mail und Chat kann verstärkt genutzt werden

Syke/Sulingen. Die Beratungszentren des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) in Syke und Sulingen bleiben auch während des Shutdowns für Ratsuchende geöffnet. Die Beraterinnen stehen weiterhin bei Fragen rund um die Themen Rente, Pflege, Behinderung, Gesundheit, Hartz IV und Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht zur Verfügung – in persönlichen Gesprächen, per Telefon, Mail und Chat.

Um allerdings die Kontakte im Sinne der Corona-Bekämpfung soweit wie möglich einzuschränken, empfiehlt der Verband die verstärkte Nutzung der Telefonberatung. „Auch auf diesem Wege können wir Anträge stellen, Widerspruch einlegen oder Klage einreichen, ohne dass unsere Mitglieder dafür extra ins Beratungszentrum kommen müssen. Uns ist wichtig, dass wir Menschen, die Hilfe benötigen, auch in diesen schwierigen Zeiten zur Seite stehen“, betont SoVD-Geschäftsstellenleiterin Manuela Schumacher aus dem SoVD-Beratungszentrum Sulingen.

Mitglieder, die Beratungsbedarf haben, können sich direkt an das Beratungszentrum wenden (info(at)sovd-syke.de oder info(at)sovd-sulingen.de) sowie über das Mitglieder-Service-Telefon: 0511-65 610 720.

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Sozialverband Deutschlandd

Kreisverband Diepholz

Manuela Schumacher

Lange Str. 4a – 27232 Sulingen

Tel. 04271-934311

SoVD erklärt die neuen Regeln ab OktoberZahnersatz: Mehr Zuschüsse für gesetzlich Versicherte

Wer als gesetzlich Versicherter Zahnersatz benötigt, erhält dafür einen Zuschuss von der Krankenkasse. Dieser steigt ab Oktober durch das Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung kräftig an - und lässt sich durch den Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen im Bonusheft sogar noch weiter erhöhen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke stellt die neuen Regeln vor.

„Bisher deckt der sogenannte Festzuschuss 50 bis maximal 65 Prozent der Kosten für die Regelversorgung mit einem Zahnersatz ab", erklärt Manuela Schumacher aus dem SoVD-Beratungszentrum Sulingen. „Ab Oktober übernehmen die Krankenkassen dagegen in jedem Fall mindestens 60 Prozent." Bei einer regelmäßig im Bonusheft dokumentierten Zahnvorsorge während der letzten fünf Jahre steige der Zuschuss auf 70 und nach zehn Jahren sogar auf 75 Prozent.

In Härtefällen sei unabhängig von der Bonusregelung sogar eine vollständige Kostenübernahme möglich. „Voraussetzung dafür ist, dass der oder die Versicherte durch den selbst zu tragenden Eigenanteil unzumutbar belastet würde", erläutert Schumacher. „Das ist zum Beispiel beim Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe der Fall."

Darüber hinaus gelte die Härtefallregelung auch für Versicherte mit besonders geringem Einkommen. „Für Einzelpersonen liegt die Einkommensgrenze in diesem Jahr bei monatlich 1.274 Euro brutto", führt die SoVD-Sozialberaterin aus. „Mit einem im selben Haushalt lebenden Angehörigen erhöht sie sich derzeit auf 1.751,75 Euro." Aber auch Versicherte, deren Einkommen leicht über der Grenze liege, könnten einen höheren Festzuschuss bekommen. „Dieser wird dann im Einzelfall von der Krankenkasse berechnet", so Schumacher.

Individuelle Beratung dazu bietet der SoVD in Sulingen und Syke. Die Beraterinnen und Berater beantworten alle sozialrechtlichen Fragen rund um das Thema Gesundheit, stellen auf Wunsch die nötigen Anträge und übernehmen den Schriftverkehr mit den Krankenkassen.

Der SoVD ist in Sulingen und Syke unter (info.sulingen(at)sovd-nds.de oder info.syke(t)sovd-nds.de) sowie über das Mitglieder-Service-Telefon: 0511-65610720 zu erreichen.

Pressemitteilung

SoVD gibt Tipps zur Zuordnung von ErziehungszeitenAuch Väter können von der Mütterrente profitieren

Immer mehr Eltern nehmen sich für die Erziehung von Kindern in den ersten Lebensjahren gemeinsam Zeit. Doch solange nichts anderes vereinbart ist, werden die Erziehungszeiten bei der Rente automatisch der Mutter angerechnet. Dabei kann die Zuordnung zum Vater durchaus sinnvoll sein. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke erklärt, wie die Mütterrente für Väter funktioniert.

Immer mehr Eltern nehmen sich für die Erziehung von Kindern in den ersten Lebensjahren gemeinsam Zeit. Doch solange nichts anderes vereinbart ist, werden die Erziehungszeiten bei der Rente automatisch der Mutter angerechnet. Dabei kann die Zuordnung zum Vater durchaus sinnvoll sein. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke erklärt, wie die Mütterrente für Väter funktioniert.„Grundsätzlich ist die Mütterrente für Väter noch immer ein Sonderfall", stellt Manuela Schumacher aus dem SoVD-Beratungszentrum Sulingen klar. „Haben beide Eltern ein Kind gemeinsam erzogen, werden die Erziehungszeiten normalerweise der Mutter zugeordnet."

Durch eine gemeinsame Erklärung beider Elternteile gegenüber der Deutschen Rentenversicherung könne der Anspruch aber abweichend auf den Vater übertragen werden. „Dies kann zum Beispiel zum Ausgleich von Rentenlücken während einer Elternzeit sinnvoll sein", so Schumacher weiter. „Der Haken dabei: Eine solche Erklärung kann nur für die Zukunft abgegeben werden und gilt maximal zwei Monate rückwirkend." Wer die rechtzeitige Abgabe der Erklärung verpasse, habe also unter Umständen das Nachsehen.

Um den Anspruch dennoch für einen länger zurückliegenden Zeitraum einfordern zu können, müsse der Vater nachweisen, dass er den überwiegenden Teil der Erziehungsarbeit geleistet hat. „Dafür spricht zum Beispiel, wenn er arbeitslos war oder bei freier Zeiteinteilung studiert hat, während die Mutter gearbeitet hat", erläutert die SoVD-Beraterin.

Wer wissen möchte, ob die Zuordnung zum Vater im Einzelfall möglich ist und sich insgesamt wirtschaftlich lohnt, kann sich an den SoVD in Sulingen und Syke wenden. Die Beraterinnen und Berater prüfen die Unterlagen der Ratsuchenden und beantworten generell alle Fragen rund um das Thema Rente. Der SoVD ist unterinfo.sulingen(at)sovd-nds.debzw.info.syke(at)sovd-nds.de erreichbar sowie über das Mitglieder-Service-Telefon: 0511-65610720.

Sozialverband Deutschland
Kreisverband Diepholz

Manuela Schumacher

Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, Reha-Leistungen & Co. sichernSoVD-Tipp: Auch als Minijobber in die Rente einzahlen!

Wer als Minijobber arbeitet, zahlt eigentlich auch in die gesetzliche Rente ein. Allerdings kann man sich davon befreien lassen und viele nutzen diese Möglichkeit.

Das Problem: Dadurch entgehen ihnen zahlreiche Leistungen der Rentenversicherung, die später im Alter oder bei Krankheit wichtig werden könnten. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke rät deshalb allen Betroffenen, sich vorher gut und umfassend beraten zu lassen, ob sich eine Beitragszahlung nicht doch lohnen könnte.

In Deutschland ist die Zahl der Minijobber in den vergangenen Monaten wieder gestiegen. Viele von ihnen verzichten darauf, in die gesetzliche Rente einzuzahlen und sparen so monatlich bis zu 16,20 Euro. „Den meisten ist dabei gar nicht bewusst, dass das später massive Nachteile mit sich bringen kann“, erläutert Manuela Schumacher aus dem SoVD-Beratungszentrum Sulingen. „Wer trotz 450-Euro-Job in die Rentenkasse einzahlt, hat später einen höheren Rentenanspruch.“ Das sei gerade für Minijobber besonders wichtig, da sie oft von Altersarmut betroffen seien

„Mindestens genauso wichtig ist aber, dass sie sich mit der Zahlung die Rente bei Erwerbsminderung oder auch den Anspruch auf Reha-Leistungen sichern“, so Schumacher weiter. Das alles entfalle, wenn der Eigenbetrag nicht entrichtet wird. „Wer auf die 16,20 Euro im Monat verzichten kann, sollte unbedingt in die Rentenversicherung einzahlen. Die Vorteile überwiegen da ganz klar“, betont die Beraterin.

Wer sich unsicher ist, sollte sich auf alle Fälle gut beraten lassen, bevor er auf die Zahlung des Eigenanteils freiwillig verzichtet. Ratsuchende können sich dafür direkt an den SoVD in Sulingen und Syke wenden (info.sulingen(at)sovd-nds.de oder info.syke(at)sovd-nds.de) sowie über das Mitglieder-Service-Telefon: 0511-65610720.

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Wenn Angehörige plötzlich pflegebedürftig werdenSoVD hilft bei Antrag auf Pflege-Auszeit

Wer kurzfristig neben seinem Job die Pflege für einen Angehörigen organisieren muss, kann sich dafür von seinem Arbeitgeber freistellen lassen. Betroffene haben dann die Möglichkeit, als Lohnausgleich das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld zu beantragen. Viele wissen jedoch gar nicht, dass sie Anspruch auf eine solche Leistung haben und wie sie sie erhalten. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke beantwortet dazu die wichtigsten Fragen und hilft auch bei der Antragstellung. - Info zum Herunterladen

Reform des Behinderten-PauschbetragesMenschen mit Handicap steuerlich entlasten: Anhebung und Vereinfachung überfällig

Menschen mit Behinderungen erleben viele Nachteile. Ein finanzieller Ausgleich ist der Pauschbetrag für behinderungsbedingte Ausgaben. Er spart Steuern – und Bürokratie, da Betroffene keine Einzelbelege sammeln müssen. Doch seit 45 Jahren sind die Beträge gleich. Mit einem Gesetzentwurf sind endlich Erhöhungen geplant. Dafür hat der SoVD lange gekämpft. Nun fehlt aber noch die Verabschiedung. ->

SoVD-Tipp: Übernahme von Fahrtkosten erleichtertWeniger Bürokratie bei dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung

Die Kosten für Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen können seit Jahresbeginn 2019 auch ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse übernommen werden. Darauf weist der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen hin. Für schwerbehinderte Versicherte mit den Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (Blindheit) oder H (Hilflosigkeit) sowie für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 genügt dafür ab sofort bereits die ärztliche Verordnung.weiter

Für ein Europa mit Zukunft: Bei Geld darf die Freundschaft nicht länger aufhören

Anlässlich der Regierungserklärung zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft und den Beratungen zum SURE-Maßnahmenpaket im Deutschen Bundestag erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer

„Große Herausforderungen brauchen mutige Lösungen. Die Erwartungen an die deutsche EU-Ratspräsidentschaft sind hoch: Die Europäische Union muss sozial gerechter werden. Armut und Arbeitslosigkeit müssen endlich entschieden bekämpft und wirtschaftliche Ungleichgewichte abgebaut werden. Alle EU-Bürgerinnen und Bürger müssen erleben können, dass das gemeinsame Wirken in der EU ihre individuelle Lebenssituation verbessert. ->weiterlesen

SoVD veröffentlicht Broschüre zum Thema Nachteilsausgleich

Es gibt viele Nachteile, die Menschen mit Behinderungen im Alltag in Kauf nehmen müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Betroffenen jedoch besondere Schutzrechte und Hilfen beanspruchen. In seiner neuen Broschüre informiert der SoVD rund um den Grad der Behinderung, die unterschiedlichen Merkzeichen und die konkreten Nachteilsausgleiche in verschiedenen Bereichen. Hier geht es zur Broschüre.

Mitgliederinformation

Mitgliederinformationen

Es ist das Bestreben des Landesverbandes Hannover die Mitglieder, soweit möglich per E-Mail zu informieren. Hierzu ist der Ortsvorstand dabei, einen E-Mailverteiler anzulegen. Wer in den Verteiler aufgenommen werden will oder seine neue E-Mailadresse mitteilen möchte, schreibe bitte eine E-Mail an Hans-Dieter Müller.

Sollten noch Fragen zu beantworten sein, kann man sich gerne beim Ortsvorstand unter der der Telefonnummer 04206 – 33 49 845 (Waltraud Schweers) erkundigen. Selbstverständlich stehen auch alle anderen Vorstandsmitglieder für Auskünfte und Rückfragen zur Verfügung.

Corona-Verordnung Land Niedersachen ab 22.06.2020

Am Freitag, 19.06.2020, hat das Land Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung vorgestellt. Ab Montag, 22.06.2020, dürfen sich bis zu zehn Personen in der Öffentlichkeit – zum Beispiel beim Grillen oder zum Picknicken – treffen, wenn die Anwesenden alle in Niedersachsen geltenden Hygiene- und Abstandsregeln einhalten und beispielsweise eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Die Kampagne des SoVD in NiedersachsenArmutsgefährdung im Fokus

Armut in all ihren Facetten ist für uns als Niedersachsens größter Sozialverband ein zentrales und brennendes Thema. Mit unserer Kampagne rücken wir die Probleme in den Fokus der Öffentlichkeit und machen deutlich, dass das Thema Armut nicht warten kann. So wollen wir den Stein ins Rollen bringen und den nötigen Druck auf die Politik aufbauen.

Was ist eigentlich ein Armutsschatten?

Mit unserer Kampagne etablieren wir den prägnanten Begriff „Armutsschatten“. Er ist ein Synonym für die individuelle Armutsgefährdung, die unter bestimmten Voraussetzungen jeden treffen kann. Ziel ist es, für das Thema zu sensibilisieren und potenziell Betroffenen zu verdeutlichen, dass auch sie möglicherweise ein Armutsrisiko haben. - www.armutsschatten.de - Flyer zum Herunterladen. Aktion des Landesverbandes

Wir unterstützen pflegende AngehörigePflege

Wer pflegt, hat viel um die Ohren. Wir sagen, wobei wir ihnen helfen können und auf was Sie achten müssen - mehr Infos

Grundsicherung richtig beantragen

Ob Arbeitslosigkeit, Niedriglohn oder Erwerbsminderung - oft reichen die Einkünfte im Alter nicht aus. Dann hilft die Grundsicherung. Doch wer die soziale Leistung in Anspruch nehmen will, braucht guten Rat.

Lesen Sie den Tipp des Kreisverbandes.

Was bringt die Grundrente?

Zum 1. Januar 2021 soll die Grundrente kommen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu

Ratsuchende können sich direkt an die SoVD-Geschäftsstellen in Sulingen und Syke wenden. Per E-Mail an info.sulingen(at)sovd-nds.de oder an info.syke(at)sovd-nds.de sowie über das Mitgliederservice-Telefon Nr. 0511 / 65 61 07 20. 

Zu wenig Organspender in Deutschland: SoVD stellt Info-Flyer bereit

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben im Januar über eine Reform der Organspenderegeln abgestimmt. Danach sollen Bürger künftig stärker zu einer Entscheidung bewegt werden. Auch der SoVD wirbt dafür, dass sich möglichst viele Menschen mit dem Thema auseinandersetzten. -> mehr

Solidarische Bürgerversicherung einführen

Eine Versicherung, in die auch Beamte, Selbständige und Politiker einzahlen - dafür kämpft der SoVD weiterlesen

SoVD-Kampagne für mehr soziale Gerechtigkeit

Mit dir. Für alle. Gegen soziale Kälte.  Mit viel Engagement unternehmen wir als SoVD in ganz Deutschland als starke Gemeiknschaft etwas gegen soziale Kälte.  weiterlesen

Hannoversche Erklärung: SoVD formuliert Forderungen an Politik

Mit wichtigen Beschlüssen hat der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen seine Rolle als kritischer aber konstruktiver Partner der Politik gefestigt. In der „Hannoverschen Erklärung“, die am heutigen Sonntag auf der SoVD-Landesverbandstagung verabschiedet wurde, beschreibt Niedersachsens größter Sozialverband seine Vorstellungen und Forderungen zu den Themen Armut, Verteilungsgerechtigkeit, Pflege und Inklusion. weiterlesen

SoVD macht mit 'Schwarzbuch sozial' Ungerechtigkeiten öffentlich

Hannover. Am heutigen Mittwoch hat der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen sein aktuelles „Schwarzbuch sozial“ mit den hanebüchensten Ungerechtigkeiten aus seinem Beratungsalltag vorgestellt: Da wird die Reha einer Patientin abgelehnt, die nach einer Corona-Infektion an Long Covid leidet und ihren Alltag kaum noch bewältigen kann. Da wird einer Frau plötzlich der Pflegegrad aberkannt, obwohl sie eine angeborene Behinderung hat und klar ist, dass sich ihr Gesundheitszustand nicht bessern wird. Da erkennt die Berufsgenossenschaft den Arbeitsunfall eines Zimmermanns an und nach mehr als zehn Jahren wieder ab, weil sie Angst vor den Kosten hat. Vielen dieser Fälle liegen wirtschaftliche Erwägungen und ungerechte Gesetze zugrunde. Deshalb stellt der SoVD ganz konkrete Forderungen an Behörden, Ämter und die Politik.  - weiter lesen

Das "Schwarzbuch sozial" ist hier abrufbar.